Wasserfall

 

 

Vergabegrundlage

Unser Ziel ist es, die Klimaschutzbemühungen unserer Branche transparent zu gestalten und sie sichtbar zu machen

 

Vergabegrundale der HDH Initiative

KLIMASCHUTZ HOLZINDUSTRIE

 

Inhaltsverzeichnis

1 Die Initiative KLIMASCHUTZ HOLZINDUSTRIE

1.1 Voraussetzungen zur Teilnahme an der Initiative KLIMASCHUTZ HOLZINDUSTRIE

2 Berechnungsgrundlagen

2.1 Treibhausgasbilanz nach dem Greenhouse Gas Protocol
2.1.1 Scope 1
2.1.2 Scope 2
2.1.3 Scope 3
2.2 Anforderungen an die Berechnung
2.3 Systemgrenzen und Konsolidierungsansatz 
2.3.1 Operational-Control-Ansatz
2.3.2 Operative Systemgrenzen - Mindestanforderungen
2.3.3 Organisatorische Systemgrenzen
2.4 Klimaschutzbeitrag / Klimaschutzbudget – Klimaschutzprojekte finanziell unterstützen

3 Kennzeichnung

3.1 Stufen der Zertifizierung
3.2 Nutzungsrechte
3.3 Zeitintervall für die Berechnung


1 Die Initiative KLIMASCHUTZ HOLZINDUSTRIE 

KLIMASCHUTZ HOLZINDUSTRIE ist eine Initiative des Hauptverband der Deutschen Holzindustrie und Kunststoffe verarbeitenden Industrie und verwandter Industrie- und Wirtschaftszweige e. V. (HDH), der sowohl seine Mitglieder als auch alle Unternehmen der Branche dabei unterstützt, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Gemeinsam übernehmen die Teilnehmer an der Initiative freiwillig Verantwortung für den Klimaschutz und leisten damit einen Beitrag zur Erreichung der internationalen Klimaschutzziele des Pariser Abkommens. 

Primäres Ziel ist es, langfristig den CO2-Fußabdruck der Unternehmen zu reduzieren. Darüber hinaus haben Unternehmen die Möglichkeit sowohl internationale, als auch regionale Klimaschutzprojekte zu unterstützen und können so einen Klimaschutzbeitrag in Höhe der eigenen jährlichen Treibhausgasemissionen oder darüber hinaus leisten. 

Der Initiative KLIMASCHUTZ HOLZINDUSTRIE können sich alle Unternehmen anschließen, die in der Holzindustrie tätig sind und sich für den Klimaschutz engagieren möchten. 

Grundlage für alle weiteren Schritte bildet eine Treibhausgasbilanz auf Unternehmensebene, die wir in Anlehnung an den international anerkannten Standard des Greenhouse Gas Protocols (GHGP) erstellen. Die Mindestanforderung für die Erstellung dieser Bilanz umfasst die Erfassung aller Emissionen aus Scope 1 und 2 sowie der unternehmens- bzw. standortbezogenen Emissionen aus Scope 3. Die festgelegten Systemgrenzen beziehen sich auf Wirkungskategorien, auf die das Unternehmen direkten Einfluss (Scope 1 und 2) bzw. indirekten Einfluss (Scope 3, vorgelagerte Emissionen) ausübt. Wir analysieren diese Daten und beraten anschließend im Hinblick auf Maßnahmen, mit denen ein Unternehmen seine Emissionen reduzieren kann. Erst im letzten Schritt bieten wir den Unternehmen an, nicht vermeidbare Emissionen in Form von Klimazertifikaten zu kompensieren. 

Auf Grundlage der CO2-Bilanz eines jeden teilnehmenden Unternehmens werden Branchen- und Unternehmenskonzepte zum Klimaschutz entwickelt. 

 

1.1 Voraussetzungen zur Teilnahme an der Initiative KLIMASCHUTZ HOLZINDUSTRIE 

Jedes Unternehmen, das an der Initiative KLIMASCHUTZ HOLZINDUSTRIE teilnehmen möchte, verpflichtet sich, seinen eigenen CO2-Fußabdruck – bezogen auf alle Betriebsstätten – mindestens alle zwei Jahre berechnen zu lassen. Auf Grundlage dessen werden wirksame und relevante Reduktionsszenarien festgelegt. 

 

2 Berechnungsgrundlagen 

2.1 Treibhausgasbilanz nach dem Greenhouse Gas Protocol 

Das Greenhouse Gas Protocol (GHGP) legt verschiedene Wirkungskategorien fest, um die Erfassung und Bilanzierung von Emissionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu standardisieren. Diese Wirkungskategorien dienen dazu, Emissionsquellen innerhalb von Scope 1, 2 und 3 detailliert zu klassifizieren und so ein umfassendes Bild des CO₂-Fußabdrucks eines Unternehmens zu erstellen. 

 

2.1.1 Scope 1 

Scope 1 umfasst alle direkten Emissionen, die aus Quellen stammen, die sich im Eigentum oder unter der Kontrolle des Unternehmens befinden. Dazu gehören etwa Emissionen, die durch die Verbrennung fossiler Brennstoffe in unternehmenseigenen Anlagen oder Fahrzeugen entstehen. Scope 1 beschreibt somit Emissionen, die das Unternehmen unmittelbar beeinflussen und direkt durch dessen Aktivitäten erzeugt werden. 

Scope 1 – Direkte Emissionen 

  • 1.1 Stationäre Verbrennung 
  • 1.2 Mobile Verbrennung 
  • 1.3 Flüchtige Emissionen 
  • 1.4 Prozessbedinge Emissionen 

 

2.1.2 Scope 2 

Scope 2 umfasst die indirekten Emissionen, die durch den Verbrauch von eingekaufter Energie wie Strom, Dampf, Wärme oder Kälte entstehen. Diese Emissionen entstehen zwar bei externen Energielieferanten, werden jedoch dem Unternehmen zugerechnet, da sie durch dessen Energieverbrauch bedingt sind. Scope 2 reflektiert somit die Klimabelastung durch den Energieverbrauch des Unternehmens. 

Scope 2 – Indirekte Emissionen aus eingekaufter Energie 

  • 2.1 Eingekaufter Strom 
  • 2.2 Eingekaufte Wärme, Dampf oder Kälte 

 

2.1.3 Scope 3 

Scope 3 beinhaltet alle weiteren indirekten Emissionen entlang der gesamten Wertschöpfungs- und Lieferkette eines Unternehmens. Dies umfasst sowohl vorgelagerte Emissionen wie jene aus der Produktion und dem Transport von eingekauften Materialien, als auch nachgelagerte Emissionen, die durch die Nutzung und Entsorgung der Produkte entstehen. Scope 3 stellt oft den umfangreichsten Teil der Emissionen dar und ist zugleich der schwierigste Bereich zur Erfassung, da er alle Emissionen berücksichtigt, die nicht direkt mit der eigenen operativen Tätigkeit verbunden sind, jedoch durch diese beeinflusst werden. 

Scope 3 – Indirekte Emissionen entlang der Wertschöpfungskette 

  • 3.1 Eingekaufte Güter und Dienstleistungen 
  • 3.2 Kapitalgüter 
  • 3.3 Vorgelagerte energiebezogene Emissionen 
  • 3.4 Transport und Verteilung (vorgelagert) 
  • 3.5 Abfallaufkommen 
  • 3.6 Geschäftsreisen und Hotelübernachtungen 
  • 3.7 Pendeln der Mitarbeiter (inkl. Mobiles Arbeiten) 
  • 3.8 Gemietete oder geleaste Sachanlagen 
  • 3.9 Transport und Verteilung (nachgelagert) 
  • 3.10 Verarbeitung verkaufter Produkte 
  • 3.11 Nutzung verkaufter Produkte 
  • 3.12 Entsorgung verkaufter Produkte 
  • 3.13 Vermietete oder verleaste Sachanlagen 
  • 3.14 Franchise 
  • 3.15 Investitionen

Die Erstellung einer umfassenden Treibhausgasbilanz mit der Betrachtung aller relevanten Scope 3 Kategorien ist für Unternehmen, die von der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) betroffen sind, verpflichtend. Wir empfehlen Unternehmen grundsätzlich eine möglichst vollständige Bilanz Ihrer Emissionen zu erstellen. So können Emissionstreiber entlang der Wertschöpfungskette identifiziert, Reduktionspotentiale erkannt und wirkungsvolle Maßnahmen definiert werden. 

 

2.2 Anforderungen an die Berechnung 

Unternehmen müssen ein innerbetriebliches System ihrer Wahl zur Erhebung der Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Emissionen entwickeln. Für die Berechnung der Scope-3-Emissionen müssen zusätzlich die vor- und nachgelagerten Geschäftstätigkeiten möglichst genau abgebildet werden. Alle erhobenen Daten werden zweijährlich von der Initiative KLIMASCHUTZ HOLZINDUSTRIE abgefragt. Aus den Daten müssen die entsprechenden Abrechnungszeiträume hervorgehen. 

Die Erhebungen bilden die Grundlage für die Verleihung und Führung der Zertifizierung der Initiative KLIMASCHUTZ HOLZINDUSTRIE. Es werden die in Kapitel 2.3.1 genannten Emissionskategorien für die Berechnung herangezogen. 

Es gilt der Grundsatz, dass in allen Scope-Bereichen (v. a. in Scope 3) Erhebungen so durchgeführt werden, dass sie technisch möglich bzw. ökonomisch vertretbar sind. Sollten bestimmte Primärdaten im Unternehmen nicht vorliegen oder deren Erhebung ökonomisch nicht vertretbar sein, kann auf Schätzwerte zurückgegriffen werden. Sollte sich nach der ersten Bilanz herausstellen, dass die Emissionskategorie, welche auf Basis von Schätzwerten erhoben wurde, einen signifikanten Einfluss auf die Gesamtemissionen des Unternehmens haben, ist es erforderlich eine Datenerfassung mit Primärdaten aufzubauen. 

 

2.3 Systemgrenzen und Konsolidierungsansatz 

Die Systemgrenzen legen fest, in welchem Rahmen die Bilanzierung durchgeführt werden soll. Im Folgenden werden die möglichen Ausgestaltungen der Systemgrenzen beschrieben. 

 

2.3.1 Operational-Control-Ansatz 

Für die Bilanzierung wird der operational-control Ansatz zugrundegelegt. Damit werden innerhalb der organisatorischen und operativen Systemgrenzen (s.u.) alle Emissionsquellen berücksichtigt, auf die das Unternehmen eine effektive Kontrolle ausübt. Dieser Ansatz trägt zur Konsistenz und Transparenz in der Emissionsberichterstattung bei. 

 

2.3.2 Operative Systemgrenzen - Mindestanforderungen 

Aufgrund der aktuellen Datenlage sind vor allem die nachgelagerten Emissionen für Unternehmen schwer zu erfassen. Um die Bedingungen für die Teilnahme an der Klimaschutzinitiative für alle Unternehmensgrößen gleich zu gestalten, gelten für die Erstellung der Treibhausgasbilanz folgende Mindestanforderungen an die operativen Systemgrenzen: 

Scope

Emissionskategorie

Betrachtungsumfang

Scope 1

1.1 Stationäre Verbrennung

Komplett

1.2 Mobile Verbrennung

Komplett

1.3 Flüchtige Emissionen

Komplett

1.4 Prozessbedingte Emissionen

Komplett

 

Scope 2

2.1 Eingekaufter Strom

Komplett

2.2 Eingekaufte Wärme, Dampf oder Kälte

Komplett

 

Scope 3

3.1 Eingekaufte Güter und Dienstleistungen

Teilweise Betrachtung – nur: Verbrauchsmittel, Frischwasser, Papier- und Druckerzeugnisse

3.2 Kapitalgüter

Komplett

3.3 Vorgelagerte energiebezogene Emissionen

Komplett

3.4 Transport und Verteilung (vorgelagert)

Teilweise Betrachtung – nur Austauschlogistik

3.5 Abfallaufkommen

Komplett

3.6 Geschäftsreisen und Hotelübernachtungen

Komplett

3.7 Pendeln der Mitarbeiter (inkl. Mobiles Arbeiten)

Komplett

 

*Die Initiative KLIMASCHUTZ HOLZINDUSTRIE behält sich vor, die Anforderungen für die Ermittlung der Scope-3-Emissionen aus juristischen, behördlichen oder gesetzlichen Gründen zu erweitern und anzupassen.

 

2.3.3 Organisatorische Systemgrenzen 

Die organisatorischen Systemgrenzen bestimmen, welche Unternehmensbereiche (wie z. B. Standorte, Tochtergesellschaften) in die Erstellung der Treibhausgasbilanz einbezogen werden. 

Im Rahmen dieser Zertifizierung müssen sämtliche Emissionen der zertifizierten Gesellschaft erfasst werden. Tochtergesellschaften können ausgeschlossen werden, sofern sie nicht in den Zertifizierungsprozess integriert sind. 

Für eine fundierte Klimastrategie und eine transparente Kommunikation mit den Stakeholdern kann es sinnvoll sein, die Emissionsmessungen auf einen spezifischen Standort, eine Region oder ein Land zu begrenzen. Diese Entscheidung sollte auch auf der Verfügbarkeit geeigneter Datensätze zur Berechnung der Treibhausgasemissionen in den jeweiligen Ländern basieren. 

 

2.4 Klimaschutzbeitrag / Klimaschutzbudget – Klimaschutzprojekte finanziell unterstützen 

Natürliche Klimaneutralität ist v. a. bei produzierenden Unternehmen technologisch und ökonomisch so gut wie unmöglich, da im Rahmen der Supply Chain oder bei der Produktion immer an irgendeiner Stelle THGE produziert werden. Unternehmen wird daher die Möglichkeit gegeben, durch einen finanziellen Beitrag bzw. den Erwerb von Klimaschutzzertifikaten internationale und regionale Projekte zu unterstützen. Dieses muss mindestens im gleichen Maße der verursachten Emissionen geschehen. Aus Klimaschutzgründen muss CO2e-Vermeidung und Reduktion immer Priorität haben. 

In diesem Zusammenhang wird von sogenannten BVCM (Beyond Value Chain Mitigation)-Projekten gesprochen. Dies bedeutet, dass die Basis für die Finanzierung auf den ermittelten, noch nicht vermeidbaren CO₂-Emissionen basiert, jedoch die Emissionen des Unternehmens selbst nicht direkt gegengerechnet oder ausgeglichen werden. Durch diese Investitionen trägt das Unternehmen aktiv dazu bei, CO₂-Emissionen außerhalb der eigenen Wertschöpfungskette zu vermeiden – häufig schneller und kostengünstiger, als dies innerhalb der eigenen Wertschöpfungskette möglich wäre. BVCM Projekte können z.B. sein: Erneuerbare Energien wie Windenergie, Hydro oder Solarenergie, naturbasierte Lösungen wie z.B. Aufforstung oder auch Projekte mit sozialem Co-Benefit wie effiziente Kochherde. 

Projekte der folgenden Standards sind im Rahmen der Zertifizierung zugelassen: UN CER (Certified Emission Reduction der Vereinten Nationen), VCS (Verified Carbon Standard) und der u. a. vom WWF entwickelten Gold Standard. Die Klimaschutzprojekte werden von einem der international anerkannten Zertifizierungsstandards akkreditiert, freigegeben und kontrolliert. Die Validierung der Projektergebnisse, in Bezug auf die erzielten CO2e-Einsparungen, wird durch unabhängige Prüfinstanzen, bescheinigt. So wird ein hoher Qualitätsstandard der Klimaschutzprojekte gewährleistet. Es werden auch regionale Projekte akzeptiert, welche nach der ISO 14064-2 zertifiziert sind. 

 

3 Kennzeichnung 

Die Unternehmen der Initiative KLIMASCHUTZ HOLZINDUSTRIE leisten einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele Deutschlands, der Europäischen Union sowie der Nachhaltigkeitsziele (SDGs) der Vereinten Nationen. Die Betriebe fungieren innerhalb und über ihre Branche hinaus als Vorbild im Einsatz für den Klimaschutz. 

Durch die Zertifizierung eröffnet sich den Unternehmen der Zugang zu einem starken Netzwerk an Gleichgesinnten. Dies kann zum Austausch genutzt werden, um weitere wirkungsvolle Ideen zu entwickeln und gegebenenfalls Maßnahmen effizienter umzusetzen. Außerdem kann es Anreiz für andere Unternehmen schaffen, sich ebenfalls mit der Thematik Klimaschutz zu beschäftigen. Denn die Bekennung zur Initiative zeigt in erhöhtem Maße die Bereitschaft, sich aktiv für den Klimaschutz einzusetzen und stärkt somit die positive Reputation im Bereich der Nachhaltigkeit eines Unternehmens. Im Wettbewerb um Auftragsvergaben kann dies ein Vorteil sein. Neben der Kundschaft werden auch Mitarbeitende und Lieferanten durch die Mitgliedschaft in der Initiative KLIMASCHUTZ HOLZINDUSTRIE für die Bedeutung eines verantwortungsbewussten Umgangs mit endlichen Ressourcen sensibilisiert. Mitglieder der Initiative nehmen somit nicht nur eine Vorreiterrolle ein, sondern fungieren auch als Multiplikatoren im Bereich Klimaschutz. 

 

3.1 Stufen der Zertifizierung 

Im Rahmen der Initiative Klimaschutz HOLZINDUSTRIE ist zwischen zwei Zertifizierungsstufen zu unterscheiden: 

Erste Stufe: Klimaschutz Holzindustrie 

Die erste Stufe der Zertifizierung bescheinigt den Unternehmen die Teilnahme an der Initiative. Damit einhergeht die Verpflichtung mindestens alle zwei Jahre eine CO2e-Bilanz auf Unternehmensebene berechnen zu lassen und die CO2e-Emissionen nachweislich zu reduzieren (umgesetzte und geplante Reduktionsmaßnahmen müssen vorgelegt werden). 

Unternehmen, die ihre CO2e-Emissionen in den Bereichen Scope 1, Scope 2 und Scope 3 gemäß dieser Vergabegrundlage berechnet haben, die Berechnung mindestens alle zwei Jahre durchführen lassen und Emissionen langfristig reduzieren, sind berechtigt, das folgende Label zu verwenden: 

 

 

Zweite Stufe - Option A: Label Klimaschutzbeitrag Unternehmen 

Die zweite Stufe Option A ist die Möglichkeit, mit dem Label „Klimaschutzbeitrag“ durch finanzielle Beiträge pro Bilanzjahr für die Vermeidung von Emissionen außerhalb der eigenen Wertschöpfungskette zu sorgen. Das Unternehmen entscheidet sich, freiwillig in hochwertige Klimaschutzprojekte zu investieren. Zulässig sind hierfür internationale Klimaschutzprojekte, sowie regional agierende Projekte wie unter 2.4 beschreiben. 

Die Höhe des Beitrags wird an der zuvor berechneten Treibhausgasbilanz bemessen. Mindestanforderung ist hierfür die Summe der entstandenen THG-Emissionen der folgenden Kategorien: 

Scope

Emissionskategorie

Betrachtungsumfang

Scope 1

1.1 Stationäre Verbrennung

Komplett

1.2 Mobile Verbrennung

Komplett

1.3 Flüchtige Emissionen

Komplett

1.4 Prozessbedingte Emissionen

Komplett

 

Scope 2

2.1 Eingekaufter Strom

Komplett

2.2 Eingekaufte Wärme, Dampf oder Kälte

Komplett

 

Scope 3

3.1 Eingekaufte Güter und Dienstleistungen

Teilweise Betrachtung – nur: Verbrauchsmittel, Frischwasser, Papier- und Druckerzeugnisse

3.2 Kapitalgüter

Komplett

3.3 Vorgelagerte energiebezogene Emissionen

Komplett

3.4 Transport und Verteilung (vorgelagert)

Teilweise Betrachtung – nur Austauschlogistik

3.5 Abfallaufkommen

Komplett

3.6 Geschäftsreisen und Hotelübernachtungen

Komplett

3.7 Pendeln der Mitarbeiter (inkl. Mobiles Arbeiten)

Komplett

 

 

Eine Tonne emittiertes CO2e entspricht einem Klimaschutzzertifikat (Nachkommastellen werden auf ganze Zahlen aufgerundet). Der finanzielle Beitrag muss pro Jahr geleistet werden.

Einzelne Reduktionsmaßnahmen, die in einem Jahr umgesetzt werden, in dem keine Bilanzierung durchgeführt wird, können durch eine ergänzende Bilanzierung in die Berechnung für die Höhe des Klimaschutzbeitrags einbezogen werden. 

Unternehmen, die ihre CO2e-Emissionen gemäß dieser Vergabegrundlage berechnet haben, die Berechnung mindestens alle zwei Jahre durchführen lassen, Emissionen langfristig reduzieren und einen Klimaschutzbeitrag in Höhe der nicht vermeidbaren Emissionen geleistet haben, sind berechtigt, das folgende Label zu verwenden:

 

 

Zweite Stufe - Option B: Klimaneutrales Unternehmen 

Die zweite Stufe Option B ist die Möglichkeit, mit dem Label Klimaneutralität“ durch finanzielle Beiträge pro Bilanzjahr für Emissionsreduktion außerhalb der eigenen Wertschöpfungskette zu sorgen. Das Unternehmen entscheidet sich, freiwillig in hochwertige Klimaschutzprojekte zu investieren. Zulässig sind hierfür internationale Klimaschutzprojekte. 

Die Höhe des Beitrags wird an der zuvor berechneten Treibhausgasbilanz bemessen. Mindestanforderung ist hierfür die Summe der entstandenen THG-Emissionen der folgenden Kategorien: 

Scope

Emissionskategorie

Betrachtungsumfang

Scope 1

1.1 Stationäre Verbrennung

Komplett

1.2 Mobile Verbrennung

Komplett

1.3 Flüchtige Emissionen

Komplett

1.4 Prozessbedingte Emissionen

Komplett

 

Scope 2

2.1 Eingekaufter Strom

Komplett

2.2 Eingekaufte Wärme, Dampf oder Kälte

Komplett

 

Scope 3

3.1 Eingekaufte Güter und Dienstleistungen

Teilweise Betrachtung – nur: Verbrauchsmittel, Frischwasser, Papier- und Druckerzeugnisse

3.2 Kapitalgüter

Komplett

3.3 Vorgelagerte energiebezogene Emissionen

Komplett

3.4 Transport und Verteilung (vorgelagert)

Teilweise Betrachtung – nur Austauschlogistik

3.5 Abfallaufkommen

Komplett

3.6 Geschäftsreisen und Hotelübernachtungen

Komplett

3.7 Pendeln der Mitarbeiter (inkl. Mobiles Arbeiten)

Komplett

 

Eine Tonne emittiertes CO2e entspricht einem Klimaschutzzertifikat (Nachkommastellen werden auf ganze Zahlen aufgerundet). Der finanzielle Beitrag muss pro Jahr geleistet werden. 

Einzelne Reduktionsmaßnahmen, die in einem Jahr umgesetzt werden, in dem keine Bilanzierung durchgeführt wird, können durch eine ergänzende Bilanzierung in die Berechnung für die Höhe des Klimaschutzbeitrags einbezogen werden. 

Unternehmen, die ihre CO2e-Emissionen gemäß dieser Vergabegrundlage berechnet haben, die Berechnung mindestens alle zwei Jahre durchführen lassen, Emissionen langfristig reduzieren und nicht vermeidbare Emissionen durch zertifizierte Klimaschutzprojekte kompensiert haben (bilanzielle/rechnerische Klimaneutralität, ausgenommen Produkte), sind berechtigt, das folgende Label ausschließlich in der Kommunikation mit B2B-Kunden zu verwenden: 

Das oben stehende Label darf nicht in der Kommunikation gegenüber Verbrauchern, sondern nur gegenüber Unternehmen oder Behörden verwendet werden 

 

 

3.2 Nutzungsrechte 

Die Mitglieder der Initiative erklären die Einhaltung aller Anforderungen dieser Vergabegrundlage. Sofern die oben genannten Anforderungen (siehe 3.1) erfüllt sind, dürfen die Mitglieder der Initiative die Labels der jeweils durchgeführten Zertifizierungsstufe führen. Die Klimainitiative stellt den teilnehmenden Unternehmen nach Abschluss der jeweiligen Zertifizierungsstufen die Labels und alle notwendigen Unterlagen, die für die vertragsgemäße Siegelnutzung erforderlich sind, in digitaler Form zur Verfügung. 

Mit der Einhaltung der Vorgaben dieser Vergabegrundlage erwerben die Mitglieder das Recht, die erworbenen Siegel in der Unternehmenskommunikation (ausgenommen ist das Anbringen des Labels an Produkten oder deren Verpackung) für ihre eigenen Werbematerialien zu nutzen. Die Verwendung in eigenen Werbematerialien umfasst die Verbreitung, Veröffentlichung und öffentliche Zugänglichmachung über eigene digitale und herkömmliche Werbemittel wie die Unternehmens-Website, eigene Unternehmens-Profile in sozialen Netzwerken, sonstige eigene Internetpräsenzen, in E-Mails, in Broschüren und in Werbeanzeigen. Dabei müssen die folgenden Vorgaben zur Nutzung der Labels eingehalten werden: 

  • Die Labels müssen grundsätzlich komplett inklusive QR-Code dargestellt werden. 
  • Die Labels dürfen nicht gedreht oder gespiegelt werden. 
  • Die Farben dürfen nicht verändert oder schattiert werden. 
  • Das Seiten-Höhenverhältnis darf nicht geändert werden. 
  • Labels dürfen vor keinem Hintergrund verwendet werden, der die Erkennbarkeit der Labels signifikant einschränkt. 
  • Die Lesbarkeit der Labels muss bei jeder Veröffentlichung gewährleistet werden. 

Zur Einordnung der Wertigkeit und Aussagekraft eines Siegels wird empfohlen die relativen Informationen transparent in der Kommunikation aufzugreifen. Die Verwendung von externen Siegeln ohne weitere Erläuterung ist nicht ausreichend, um Stakeholder zur Genüge über die Klimaschutzbestrebungen aufzuklären. 

Bei Nichteinhaltung der Vorgaben dieser Vergabegrundlage wird die Nutzung des entsprechenden Labels unverzüglich untersagt. Dies gilt auch bei Nichteinhaltung des vorgegebenen Zeitintervalls. 

 

3.3 Zeitintervall für die Berechnung 

Die Mitglieder der Klimaschutzinitiative sind verpflichtet, mindestens alle zwei Jahre eine CO₂e-Bilanz auf Basis des Vorjahres oder des Kalenderjahres erstellen zu lassen. Die Verantwortung für eine rechtzeitige Rezertifizierung liegt bei den Mitgliedern. Für die ersten sechs Monate des laufenden Geschäfts- bzw. Kalenderjahres wird eine Übergangsphase gewährt. Spätestens nach Ablauf dieser Frist müssen die Mitglieder eine aktualisierte CO₂e-Bilanz (wie unter Kapitel 2 beschrieben) vorlegen. 

Für die Verwendung der Labels aus Stufe 2 ist es zusätzlich notwendig, die entsprechende Menge an Klimaschutzzertifikaten spätestens in den ersten sechs Monaten des Folgejahres zu erwerben. Die Verantwortung hierfür liegt beim Unternehmen.

Die Gültigkeit des jeweiligen Labels bezieht sich auf das laufende Geschäfts- bzw. Kalenderjahr. 

Sofern Mitglieder aus der Initiative KLIMASCHUTZ HOLZINDUSTRIE austreten möchten, bedarf es einer schriftlichen Kündigung bis zum 31.12. des laufenden Geschäfts- bzw. Kalenderjahres. Das Nutzungsrecht der Labels endet nach Ablauf dieser Zeit. Eine Weiterverwendung der Labels nach Vertragsende ist weder zur Kennzeichnung noch in der Werbung zulässig, sofern sich die teilnehmenden Unternehmen nicht erneut zertifizieren lassen.

Die GKH GmbH behält sich vor, die Vergabegrundlage aus juristischen, behördlichen oder gesetzlichen Gründen zu erweitern und anzupassen. 

 

München, Februar 2025 

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