Wasserfall

 

 

Vergabegrundlage

Unser Ziel ist es, die Klimaschutzbemühungen unserer Branche transparent zu gestalten und sie sichtbar zu machen

 

 

Inhalt


1.     Die Initiative Klimaschutz Holzindustrie

2.     Berechnungsgrundlagen und Voraussetzungen für die Klimaneutralität

3.     Zertifizierung im Rahmen der Initiative Klimaschutz Holzindustrie

4.     Kennzeichnung

1. Die Initiative KLIMASCHUTZ HOLZINDUSTRIE

 

KLIMASCHUTZ HOLZINDUSTRIE ist eine Initiative des Hauptverbandes der deutschen Holzindustrie (HDH), der sowohl seine Mitglieder als auch alle Unternehmen der Branche dabei unterstützt, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Gemeinsam übernehmen die Mitglieder der Initiative freiwillig Verantwortung für den Klimaschutz und leisten damit einen Beitrag zur Erreichung der internationalen Klimaschutzziele des Pariser Abkommens.

 

Primäres Ziel ist es, langfristig den CO2e-Fußabdruck der Unternehmen zu reduzieren und Energiekosten zu senken. Darüber hinaus können bilanziell nicht vermeidbare Emissionen durch Klimaschutzzertifikate ausgeglichen werden und so der CO2e-Fußabdruck der Unternehmen ausgeglichen werden. Zusätzlich wird den Mitgliedern der Initiative KLIMASCHUTZ HOLZINDUSTRIE angeboten, den CO2e-Fußabdruck ihrer Produkte berechnen zu lassen. Für die entstandenen Emissionen auf Produktebene können Einsparungspotenziale definiert und unvermeidbare Emissionen (nach Reduktionsplan) durch zertifizierte Klimaschutzprojekte ausgeglichen werden. Neben den entstandenen Emissionen  bindet der Rohstoff Holz langfristig CO2e und ist damit eine natürliche CO2e-Senke, die separat zu den Emissionen dargestellt werden kann. Holz aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern ist somit ein Grundstein für eine klimafreundliche Zukunft.

 

Der Initiative KLIMASCHUTZ HOLZINDUSTRIE können sich alle Unternehmen anschließen, die in der Holzindustrie tätig sind und sich für den Klimaschutz engagieren möchten. Auf Grundlage der CO2e-Bilanz eines jeden teilnehmenden Unternehmens werden Branchen-, Unternehmens- und Produktkonzepte zum Klimaschutz entwickelt.

 

Die Vergabegrundlage umfasst eine drei-stufige Zertifizierung mit verschiedenen Anforderungen für jede Zertifizierungsstufe:

 

  1. Teilnahme an der Klimaschutzinitiative
  2. Klimaneutrales Unternehmen (ausgeschlossen Produkte)
  3. Klimaneutrales Produkt

 

Die Zertifizierungsstufen 1 und 2 basieren auf der standardkonformen Bilanzierung der Treibhausgasemissionen (THGE) eines Unternehmens (ausgeschlossen Produkte). Die Zertifizierungsstufe 3 berücksichtigt die standardkonforme Bilanzierung der THGE auf Produktebene. Die Bilanzierung von Produkten setzt eine CO2e-Bilanzierung auf Unternehmensebene voraus.

 

Voraussetzung zur Teilnahme an der Initiative KLIMASCHUTZ HOLZINDUSTRIE

 

Jedes Unternehmen, das an der Initiative KLIMASCHUTZ HOLZINDUSTRIE teilnehmen möchte, verpflichtet sich, seinen eigenen CO2e-Fußabdruck – bezogen auf alle Betriebsstätten – mindestens alle zwei Jahre berechnen zu lassen. Die teilnehmenden Unternehmen sind darüber hinaus verpflichtet einen CO2e-Reduktionsplan einzureichen, aus dem wesentliche Reduktionsziele abgeleitet werden können.

2. Berechnungsgrundlagen und Voraussetzungen für die Klimaneutralität

2.1. Einteilung der Emissionen in Scope 1 – 3

2.1.1. Scope 1

 

Scope 1 umfasst alle direkten Emissionen des Unternehmens, die aus dem Verbrauch von Primärenergieträgern resultieren. Dazu gehören z.B. das Verbrennen fossiler Rohstoffe zur Energieherstellung, Wärmeerzeugung oder der Betrieb aller unternehmenseigenen Fahrzeuge mit Treibstoffen wie z.B. Benzin, Diesel und Erdgas. Ebenfalls relevant sind die Bereiche Prozessemissionen und die Nachfüllungen der Kühl- und Klimaanlagen.

 

  • Wärmeverbrauch, 
  • Kraftstoffverbrauch (Fuhrpark),
  • Gasleckagen (Kältemittel), 
  • Direkte Emissionen (Prozessemissionen z.B. in der Stahl- oder Zementindustrie) 

 

2.1.2. Scope 2

 

Scope 2 umfasst alle indirekten Emissionen eines Unternehmens, die aus der Erzeugung der von einem Unternehmen beschafften Energie resultieren. Dazu zählen beispielsweise die durch das Unternehmen verbrauchte Sekundärenergieträger wie Strom, Fernwärme, Dampf oder Kühlungsenergie. Besteht der Fuhrpark auch bzw. ausschließlich aus Elektroautos, so werden die daraus resultierenden Emissionen im Bereich Scope 2 des verbrauchten Stroms erhoben.

 

  • Verbrauch von herkömmlichem Strom
  • Grünstromverbrauch
  • Grünstromverbrauch aus Eigenherstellung (z.B. Photovoltaik)
  • Fernwärme & Dampf
  • Energiebereitstellung (z.B. Stromherstellung)
  • Fernkälte

 

2.1.3. Scope 3

 

Scope 3 umfasst alle indirekten Emissionen, die aus dem Ablauf aller täglichen Unternehmensprozesse sowie dem Produktlebenszyklus resultieren und im Rahmen der Erhebung von Scope 3 Emissionen auf Grundlage des Greenhouse Gas Protocol (GHGP) Corporate Accounting and Reporting Standard erhoben werden können. Dabei wird zwischen vor- und nachgelagerten Prozessen in der Wertschöpfungskette unterschieden.

Laut GHGP sind die Scope 1- und Scope 2-Emissionen verpflichtend zu bilanzieren. Die Bilanzierung von Scope 3 ist nach dem GHGP optional. Für eine ganzheitliche Betrachtung des Klimaschutzes ist die Berechnung dieser Emissionen jedoch unabdingbar. Grund hierfür ist, dass Scope 3-Emissionen in der Regel einen Großteil der Gesamtemissionen eines Unternehmens ausmachen. Die Initiative Klimaschutz Holzindustrie ist bemüht, die entstandenen Emissionen möglichst vollständig abzubilden und verpflichtet die teilnehmenden Unternehmen daher zur Erhebung relevanter Scope 3-Emissionen. Von den vom GHGP vorgeschlagenen 15 Emissionskategorien werden die folgenden 12 Bereiche obligatorisch von der Initiative Klimaschutz Holzindustrie zur Berechnung herangezogen.

 

  • Abbau und Verarbeitung von Hilfs- und Betriebsstoffen
  • Vorketten von Treibstoffen, Wärmeenergie, Prozessenergie und Stromproduktion
  • Arbeitswege der Mitarbeitenden
  • Geschäftsreisen inkl. Übernachtungen
  • Gewerbeabfälle
  • Papier- und Kartonagenverbrauch
  • Wasserverbrauch
  • Kapitalgüter
  • Externe Austauschlogistik
  • Externe Eingangs- und Ausgangslogistik (bei Produktzertifizierung)
  • Vorprodukte (bei Produktzertifizierung)
  • Entsorgung und Nutzung verkaufter Produkte (bei Produktzertifizierung)

 

Die folgenden Parameter müssen zum aktuellen Zeitpunkt nicht verpflichtend in die Scope 3-Ermittlung miteinbezogen werden. Unternehmen, die nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind, wird jedoch empfohlen alle Parameter des GHG Protocols zu erfassen:

 

  • Vermietete / verleaste Sachanlagen
  • Franchise
  • Investitionen

 

Die Initiative Klimaschutz Holzindustrie behält sich vor, die Anforderungen für die Ermittlung der Scope 3-Emissionen ggf. zu erweitern.

 

2.2. Hinweis zur Bilanzierung von Scope 2 & 3 Emissionen

 

Die indirekten Scope 2- und 3-Emissionen von Unternehmen entsprechen den direkten Scope 1- Emissionen von Unternehmen oder Privatpersonen in vor- und nachgelagerten Segmenten. Nach einer ähnlichen Logik bilanzieren verpflichtete Unternehmen auch die CO2e-Emissionen im gesetzlich geregelten EU Cap-and-Trade System und berechnen dort lediglich Teile ihrer Scope 1-Emissionen. Würde es im Rahmen der Grenzen jedes Staates eine gesetzliche Verpflichtung zum Ausgleich aller Scope 1- Emissionen durch den jeweiligen Verursacher geben, z.B. durch eine entsprechende CO2e-Besteuerung und adäquaten Einsatz dieser Mittel, so würden alle Staaten und damit auch alle Unternehmen, Organisationen und Privatpersonen gemeinsam klimaneutral agieren. Da eine entsprechende Gesetzgebung aber nicht existiert, sollten zum heutigen Zeitpunkt neben den Scope 1- auch alle Scope 2-  und ausgewählte Scope 3-Emissionen betrachtet werden.

 

Unternehmen, die Kosten bei der Kompensation von CO2e-Emissionen einsparen wollen, oder die bilanziell die CO2e-Emissionen reduzieren möchten, sollten darauf achten, dass sie ihrerseits klimaneutrale Dienstleistungen und Produkte einkaufen (z.B. klimaneutraler Strom und klimaneutrales Gas, klimaneutrale Verpackungen und klimaneutrales Druckerpapier, klimaneutrale externe Logistik) und dieses Auswahlkriterium auch gegenüber ihren Lieferanten kommunizieren.

 

2.3 Anforderungen an die Berechnung

 

Unternehmen müssen ein innerbetriebliches System ihrer Wahl zur Erhebung der Scope 1-, Scope 2- und Scope 3-Emissionen entwickeln. Für die Berechnung der Scope 3-Emissionen müssen zusätzlich die vor- und nachgelagerten Geschäftstätigkeiten möglichst genau abgebildet werden. Alle erhobenen Daten werden zweijährlich von der Initiative KLIMASCHUTZ HOLZINDUSTRIE abgefragt. Aus den Daten müssen die entsprechenden Abrechnungszeiträume hervorgehen.

 

Für die Berechnungen des Stromverbrauchs im Bereich Scope 2 gilt der Anbieteransatz (market-based), d.h. es werden die Emissionen berechnet, die laut Stromkennzeichnung anfallen. Aus Informationszwecken kann zusätzlich auch eine Berechnung nach dem sog. Netzansatz erfolgen (location-based).

 

Wird Strom ausschließlich aus regenerativen Quellen bezogen und kann dies mittels geeigneter Herkunftsnachweise belegt werden, so wird Strom mit dem Emissionsfaktor „null“ bilanziert. Davon abzugrenzen sind mögliche „Vorketten-Emissionen“, die aus dem Bau der Kraftwerke resultieren und je nach gewählter Methodik im Bereich Scope 3 bilanziert werden.

Die Berechnungen der Scope 3-Emissionen erfolgen auf Basis verfügbarer Sekundärfaktoren. Unternehmen sind zur Erhebung von Primärfaktoren verpflichtet. Primärfaktoren können auch von der Gesellschaft Klimaschutz Holzindustrie (GKH) als übergeordnete Instanz, z.B. in Arbeitskreisen, für alle Mitglieder gemeinsam erhoben werden. Wurden darüber hinaus Primärfaktoren erhoben, so sind diese in den Scope 3 zur Berechnung zu verwenden.

 

Die Initiative KLIMASCHUTZ HOLZINDUSTRIE gibt zudem jährlich Empfehlungen zur Erhebung von Scope 3 Bereichen in den Unternehmen heraus. Die Erhebungen bilden die Grundlage für die Verleihung und Führung der Zertifizierung der Initiative KLIMASCHUTZ HOLZINDUSTRIE. Es werden die in den Kapitel 2.1.1-2.1.3 genannten Emissionskategorien für die Berechnung herangezogen.

Die Berechnungen im Bereich Scope 3 erfolgen einheitlich auf Grundlage der technischen Anleitung zur Berechnung von Scope 3-Emissionen (Technical Guidance for Calculating Scope 3 Emissions) des GHGP. Es gilt der Grundsatz, dass in allen Scope-Bereichen (vor allem in Scope 3) Erhebungen so durchgeführt werden, dass sie technisch möglich bzw. ökonomisch vertretbar sind. Sollten bestimmte Primärdaten im Unternehmen nicht vorliegen oder deren Erhebung ökonomisch nicht vertretbar sein, kann auf Schätzwerte zurückgegriffen werden. Sollte sich nach der ersten Bilanz herausstellen, dass die Emissionskategorie, welche auf Basis von Schätzwerten erhoben wurde, einen signifikanten Einfluss auf die Gesamtemissionen des Unternehmens haben, ist es erforderlich eine Datenerfassung mit Primärdaten aufzubauen.

 

2.4 Bilanzielle Klimaneutralität

 

Natürliche Klimaneutralität ist vor allem bei produzierenden Unternehmen technologisch und ökonomisch so gut wie unmöglich, da im Rahmen der Supply Chain oder bei der Produktion immer an irgendeiner Stelle THGE produziert werden. Von Unternehmen wird daher eine bilanzielle Klimaneutralität im Rahmen einer Reduzierung der THGE und eines Ausgleichs (Kompensation) aller THGE, die nach dem Reduktionsplan nicht vermeidbar sind, durch die Stilllegung international anerkannter Klimaschutzzertifikate angestrebt. Priorität hat dabei zunächst die Reduktion, sodass für jedes Geschäfts- bzw. Kalenderjahr die THGE ausgeglichen werden müssen, die nach dem Reduktionsplan nicht vermeidbar sind. Für die Kompensation der THGE, die gemäß dem Reduktionsplan nicht vermeidbar sind, werden Projekte der drei weltweit anerkannten Standards verwendet: UN CER (Certified Emission Reduction der Vereinten Nationen), VCS (Verified Carbon Standard) und der u.a. vom WWF entwickelten Gold Standard. Die Klimaschutzprojekte werden von jeweils einem der drei international anerkannten Zertifizierungsstandards akkreditiert, freigegeben und kontrolliert. Die Validierung der Projektergebnisse, in Bezug auf die erzielten CO2e-Einsparungen, wird durch unabhängige Prüfinstanzen, bescheinigt. So wird ein hoher Qualitätsstandard der Klimaschutzprojekte gewährleistet.

 

2.5 Systemgrenzen

 

Die Systemgrenzen legen fest, in welchem Rahmen die Bilanzierung durchgeführt werden soll. Im Folgenden werden die möglichen Ausgestaltungen der Systemgrenzen beschrieben. Eine ausführliche Dokumentation wird im Corporate Accounting and Reporting (CARS) bereitgestellt.

 

2.5.1 Wertschöpfungskette und Lebenszyklusphase

 

Die Wertschöpfungskette eines Unternehmens bzw. eines Produkts umfasst verschiedene Phasen vom Rohstoff bis zur Entsorgung bzw. zur Wiederverwertung. Gemäß dem CARS haben Unternehmen die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, welche Phasen der Wertschöpfungskette bei der CO2e-Bilanzierung betrachtet werden sollen. Es bestehen unter anderem folgende

Optionen:

 

  • Cradle to Gate
  • Cradle to Customer
  • Cradle to Grave
  • Cradle to Cradle
  • Gate to Gate
  • Gate to Use
  • Gate to Cradle

 

Im Rahmen der Zertifizierung der Initiative KLIMASCHUTZ HOLZINDUSTRIE wird für die CO2e-Bilanz auf Unternehmensebene der Gate to Gate Ansatz (inkl. ausgewählter Scope 3 Kategorien) verwendet. Wenn die CO2e-Bilanz auf Unternehmensebene auf die Produkte erweitert wird oder alle Scope 3 Kategorien miteinbezogen werden, so wird die Nutzungs- und Entsorgungsphase des Produkts miteinbezogen, sodass der Cradle to Grave Ansatz erfüllt ist.

 

2.5.2 Strukturelle Systemgrenzen

 

Unternehmen, die im Rahmen der Initiative zertifiziert werden, müssen alle Standorte und Bereiche des zu zertifizierenden Unternehmens in der CO2e-Bilanz einbeziehen. Zudem müssen Unternehmen im Rahmen der Zertifizierung der Initiative KLIMASCHUTZ HOLZINDUSTRIE mindestens 70% ihrer produzierten Mengen in die CO2e-Bilanz einbeziehen. Die übrigen Produktionsmengen, welche nicht erfasst wurden, werden durch Hochrechnungen ermittelt. Wenn die in der CO2e-Bilanz abgedeckten Produktionsmengen 90% der Gesamtproduktion ausmachen, findet keine Hochrechnung statt. Um die Mindestmengen zu erreichen, müssen auch Tochterunternehmen und Standorte im Ausland einbezogen werden. Händler, die über keine eigene Produktion verfügen, können ebenfalls über die Initiative zertifiziert werden. In diesem Fall wird das Unternehmen auf dem Label als Händler gekennzeichnet. Auf diese Weise können Endverbraucher nachvollziehen, dass es sich nicht um einen Hersteller handelt.

 

2.5.2.1 Kapitalanteil

 

Gemäß dem Kapitalansatz im CARS sollen sich Unternehmen alle THGE der Beteiligungen in Höhe des prozentualen Kapitalanteils zurechnen lassen. Dieser Ansatz wird im Rahmen dieser Zertifizierung nicht angewendet.

 

2.5.2.2 Finanzansatz

 

Gemäß dem Finanzansatz im CARS soll sich ein Unternehmen 100% der THGE zurechnen lassen, wenn es über die finanzielle Mehrheitsbeteiligung (z.B. 50,1%) am anderen Unternehmen verfügt.

 

2.5.2.3 Kontrollansatz

 

Gemäß dem Kontrollansatz im CARS soll sich ein Unternehmen 100% der THGE-Emissionen zurechnen lassen, wenn es über die operationelle Kontrolle am anderen Unternehmen verfügt. Der finanzielle Anteil der Beteiligung ist bei dieser Option zu vernachlässigen.

 

2.5.2.4 Örtliche Systemgrenzen

 

Der CARS kennt keine örtliche Systemgrenze. Unternehmen sollen vielmehr alle ihre globalen THGE messen und berichten. Gerade in Hinblick auf eine „Klimaneutralstellung“ oder eine transparente Stakeholder-Kommunikation ist es jedoch sinnvoll, die Messungen auf einen bestimmten Standort, eine bestimmte Region oder ein bestimmtes Land zu begrenzen. Diese Frage bemisst sich auch danach, ob passende Datensätze zur Berechnung der THGE in den einzelnen Ländern verfügbar sind. Im Rahmen dieser Zertifizierung müssen alle Emissionen der zertifizierten Gesellschaft erfasst werden. Tochterunternehmen können ausgeschlossen werden, wenn diese nicht Teil der Zertifizierung sind.

3.  Zertifizierung im Rahmen der Initiative KLIMASCHUTZ HOLZINDUSTRIE

         

3.1. Drei-stufiges Verfahren

 

Im Rahmen der Initiative KLIMASCHUTZ HOLZINDUSTRIE  ist zwischen drei Zertifizierungsstufen zu unterscheiden: 

 

1. Die erste Stufe bescheinigt den Unternehmen die Teilnahme an der Initiative. Damit einhergeht die Verpflichtung zweimal jährli eine CO2e-Bilanz auf Unternehmensebene berechnen zu lassen und die CO2e-Emissionen nachweislich zureduzieren. 

 

2. Die zweite Stufe ist die Erreichung der Klimaneutralität für das Unternehmen (Betriebsstätten). Um diese Stufe zu   erreichen, müssen neben der Reduktion der CO2e-Emissionen alle nicht vermeidbaren Emissionen für jedes Geschäftsjahr durch international anerkannte CO2e-Zertifikate der folgenden Standards ausgeglichen werden: Gold Standard, United Nations Certified Emissions Reduction (UN CER) /Clean Develpment Mechanism (CDM), Verified Carbon Standard.

 

3. Die dritte Stufe ist die Erreichung der Klimaneutralität auf Produktebene. Dafür wird eine CO2e-Bilanz (nach GHG Protocol)   erstellt, die produktspezifische Emissionen berücksichtigt. Die Erreichung der Zertifizierungsstufe Klimaneutrales Unternehmen stellt die Voraussetzung für klimaneutrale Produkte dar, da wirksamer betrieblicher Klimaschutz mit der Berechnung des CO2e-Fußabdrucks auf Unternehmensebene beginnt. Im Anschluss werden Reduktionsmaßnahmen geplant und umgesetzt sowie die nach dem Reduktionsplan nicht vermeidbare Emissionen durch den Erwerb von anerkannten CO2e-Zertifikaten ausgeglichen.

 

3.1.1 Zertifizierungsstufe 1: Teilnahme an der Initiative

 

Um mit der Teilnahme an der Initiative die erste Zertifizierungsstufe zu erreichen, ist die systematische Erstellung einer CO2e-Bilanz nach den in Kapitel 1 beschriebenen Voraussetzungen alle zwei Jahre verpflichtend (Scope 1-3). Neben der CO2e-Bilanzierung verpflichten sich die Unternehmen, konkrete Maßnahmen zur Reduktion der CO2e-Emissionen einzuleiten. Die geplanten und umgesetzten Maßnahmen werden durch die Klimainitiative der Initiative KLIMASCHUTZ HOLZINDUSTRIE abgefragt und dokumentiert. Die Emissionen in den Bereichen Scope 1, 2 und 3 sollen so langfristig reduziert werden. Bei einer erneuten Zertifizierung  werden die geplanten Reduktionsmaßnahmen durch die Initiative KLIMASCHUTZ HOLZINDUSTRIE geprüft. Hierbei sollen die teilnehmenden Unternehmen eine absolute Emissionsreduzierung zu den Vorjahren vorlegen können. Nur im Falle außergewöhnlichen Ereignissen, wie Unternehmenszukäufen oder ungewöhnlichen Marktentwicklungen, sind relative Emissionsreduzierungen ausreichend.

 

3.1.2 Zertifizierungsstufe 2: Klimaneutrales Unternehmen

 

Ein bilanziell klimaneutrales Unternehmen verpflichtet sich, die in Kapitel 1 beschriebenen Scope-Bereiche auf Grundlage verfügbarer Daten umfassend zu berechnen und in der Folge die direkten THGE aus Scope 1 und die indirekten Emissionen aus Scope 2 und 3 zu reduzieren (siehe Zertifizierungsstufe 1). Darüber hinaus müssen alle THGE, die nach dem Reduktionsplan nicht vermeidbar sind, für jedes Geschäfts- bzw. Kalenderjahr durch international anerkannte CO2e-Zertifikate der oben genannten Standards kompensiert werden. Eine klimaneutrale Produktion liegt vor, wenn Emissionen gemäß dem CARS auf Grundlage des adaptierten Gate-to-gate Ansatzes (Scope 1 & 2) berechnet und kompensiert wurden. Produkte sind in dieser Zertifizierungsstufe ausgeschlossen.

Grundsätzlich ist es empfehlenswert Klimaneutralität als Maßnahme innerhalb einer langfristig angelegten Klimaschutzstrategie zu betrachten. Idealerweise wird dies in eine Nachhaltigkeitsstrategie eingebettet, die neben Klimaschutzmaßnahmen auch andere relevante Aspekte für eine nachhaltige Zukunft berücksichtigt. Aus Klimaschutzgründen sollte CO2e-Vermeidung wenn immer möglich Priorität vor Kompensationsmaßnahmen haben. Die CO2e-Kompensation darf nicht den Vorrang vor dem Vermeiden und Reduzieren von klimaschädlichen Treibhausgasen erhalten.

 

3.1.3 Zertifizierungsstufe 3: Klimaneutrales Produkt

 

Die dritte Stufe ist die Erreichung der Klimaneutralität auf Produktebene. Dafür wird eine CO2e-Bilanz (nach GHGP) erstellt, die produktspezifische Emissionen berücksichtigt. Die Erreichung der Zertifizierungsstufe Klimaneutrales Unternehmen stellt die Voraussetzung für klimaneutrale Produkte dar, da wirksamer betrieblicher Klimaschutz mit der Berechnung des CO2e-Fußabdrucks auf Unternehmensebene beginnt. Im Anschluss werden Reduktionsmaßnahmen geplant und umgesetzt sowie die nach dem Reduktionsplan nicht vermeidbare Emissionen durch den Erwerb von anerkannten CO2e-Zertifikaten ausgeglichen.

 

Voraussetzung an klimaneutrale Produkte

Bei bilanziell klimaneutralen Produkten oder einer speziellen Produktlinie müssen die nach dem produktbezogenem CCF berechneten Emissionen (multipliziert mit der Gesamtanzahl der verkauften Produkte) reduziert und ausgeglichen werden.

Unternehmen, die ihre CO2e-Emissionen in den Bereichen Scope 1, Scope 2 und Scope 3 gemäß dieser Zertifizierungsbestimmung für Produkte berechnet, reduziert und kompensiert haben, sind berechtigt, das Gütezeichnen "klimaneutrales Produkt" zu verwenden.

Für die Anwendung der Zertifizierung gelten ausschließlich die Durchführungsbestimmungen für die Verleihung und Führung der Zertifizierung Klimaneutral. Die Führung der Zertifizierung ist daran gebunden, dass die CO2e-Emissionen alle zwei Jahre neu erfasst und auf Basis des Vorjahres kompensiert werden. Die Auszeichnung „klimaneutrales Produkt“ setzt eine spezifische Produktbeschreibung voraus.

4. Kennzeichnung

 

Die teilnehmenden Unternehmen der Initiative KLIMASCHUTZ HOLZINDUSTRIE  leisten einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele Deutschlands, der Europäischen Union sowie der Nachhaltigkeitsziele (SDGs) der Vereinten Nationen. Die Betriebe fungieren innerhalb und über ihre Branche hinaus als Vorbild im Einsatz für den Klimaschutz.

 

Durch die Teilnahme an der Klimainitiative eröffnet sich den Unternehmen der Zugang zu einem starken Netzwerk an Gleichgesinnten. Dies kann zum Austausch genutzt werden, um weitere wirkungsvolle Ideen zu entwickeln und gegebenenfalls Maßnahmen effizienter umzusetzen. Außerdem kann es Anreiz für andere Unternehmen schaffen, sich ebenfalls mit der Thematik Klimaschutz zu beschäftigen. Denn die Bekennung zur Initiative zeigt in erhöhtem Maße die Bereitschaft, sich aktiv für den Klimaschutz einzusetzen und stärkt somit die positive Reputation im Bereich der Nachhaltigkeit eines Unternehmens. Im Wettbewerb um Auftragsvergaben kann dies ein Vorteil sein. Neben der Kundschaft werden auch Mitarbeitende und Lieferanten durch die Mitgliedschaft in der Initiative KLIMASCHUTZ HOLZINDUSTRIE für die Bedeutung eines verantwortungsbewussten Umgangs mit endlichen Ressourcen sensibilisiert. Mitglieder der Initiative nehmen somit nicht nur eine Vorreiterrolle ein, sondern fungieren auch als Multiplikatoren im Bereich Klimaschutz. 

Label Klimaschutz Holzindustrie 

Unternehmen, die ihre CO2e-Emissionen in den Bereichen Scope 1, Scope 2 und Scope 3 gemäß dieser Vergabegrundlage berechnet haben, die Berechnung min. alle zwei Jahre durchführen lassen und Emissionen langfristig reduzieren (nach Reduktionsplan) sind berechtigt, das folgende Label zu verwenden:

 

Label Klimaneutrales Unternehmen

Unternehmen, die ihre CO2e-Emissionen in den Bereichen Scope 1, Scope 2 und Scope 3 gemäß dieser Vergabegrundlage berechnet haben, die Berechnung zweijährlich durchführen lassen, Emissionen langfristig reduzieren und nicht vermeidbare Emissionen durch zertifizierte Klimaschutzprojekte kompensiert haben (bilanzielle Klimaneutralität ist erreicht, ausgenommen Produkte), sind berechtigt, das folgende Label zu verwenden:

 

Label Klimaneutrales Produkt

Unternehmen, die die CO2e-Emissionen des Unternehmens in den Bereichen Scope 1, Scope 2 und Scope 3 und darüber hinaus die produkspezifischen Emissionen (Scope 3: Vorprodukte & externe Ein- und Ausgangslogistik) gemäß dieser Vergabegrundlage berechnet und klimaneutral gestellt haben, sind berechtigt, das folgende Label ausschließlich für die zertifizierten Produkte zu verwenden:

4.1. Nutzungsrechte

 

Die Mitglieder der Initiative erklären die Einhaltung aller Anforderungen dieser Vergabegrundlage. Sofern die oben genannten Anforderungen (siehe 2.1.1 – 2.1.3) erfüllt sind, dürfen die Mitglieder der Initiative die Labels der jeweils durchgeführten Zertifizierungsstufe führen. Die Klimainitiative stellt den teilnehmenden Unternehmen nach Abschluss der jeweiligen Zertifizierungsstufen die Labels und alle notwendigen Unterlagen, die für die vertragsgemäße Siegelnutzung erforderlich sind, in digitaler Form zur Verfügung. 

 

Mit der Teilnahme an der Initiative und der Einhaltung der Vorgaben dieser Vergabegrundlage erwerben die Mitglieder das Recht, die erworbenen Siegel in der Unternehmenskommunikation (nicht an Produkte) für ihre eigenen Werbematerialien zu nutzen. Die Verwendung in eigenen Werbematerialien umfasst  die Verbreitung, Veröffentlichung und öffentliche Zugänglichmachung über eigene digitale und herkömmliche Werbemittel wie die eigene Website, eigene Profile in sozialen Netzwerken, sonstige eigene Internetpräsenzen, in E-Mails, in Broschüren und in Werbeanzeigen. Dabei müssen die folgenden Vorgaben zur Nutzung der Labels eingehalten werden:

 

  • Die Labels dürfen nicht gedreht oder gespiegelt werden
  • Die Farben dürfen nicht verändert oder schattiert werden
  • Das Seiten-Höhenverhältnis darf nicht geändert werden
  • Labels dürfen vor keinem Hintergrund verwendet werden, der die Erkennbarkeit der Labels signifikant einschränkt
  • Die Lesbarkeit der Labels muss bei jeder Veröffentlichung gewährleistet werden

 

Zur Einordnung der Wertigkeit und Aussagekraft eines Siegels wird empfohlen die relativen Informationen transparent in der Kommunikation aufzugreifen. Die bloße Verwendung von externen Siegeln ohne weitere Erläuterung ist nicht ausreichend, um Stakeholder zur Genüge über die Klimaschutzbestrebungen aufzuklären. Darüber hinaus wird von eigenen Label-Kreationen abgeraten, da diese als weniger glaubwürdig empfunden werden.

 

4.2. Zeitintervall für die Berechnung

 

Die Mitglieder der Klimaschutzinitiative sind verpflichtet min. alle zwei Jahre eine CO2e-Bilanz auf Basis des Vorjahres bzw. Kalenderjahres berechnen zu lassen. In den ersten 6 Monaten des laufenden Geschäfts- bzw. Kalenderjahres wird den Unternehmen zur Rezertifizierung eine Übergangsphase gewährt. Spätestens nach Ablauf dieser Zeit müssen die Mitglieder eine aktualisierte CO2e-Bilanz vorweisen.

Die Klimaneutralstellung (auf Produkt- bzw. Unternehmensebene) bezieht sich auf das laufende Geschäfts- bzw. Kalenderjahr. Ist eine Rezertifizierung (klimaneutrales Unternehmen bzw. klimaneutrales Produkt) gewünscht, müssen in den ersten 6 Monaten des Folgejahres neue CO2e-Zertifikate (gemäß der CO2e-Bilanz) erworben werden.

Sofern Mitglieder aus der Initiative Klimaschutz Holzindustrie austreten möchten, bedarf es einer schriftlichen Kündigung bis zum 31.12 des laufenden Geschäfts- bzw. Kalenderjahres. Das Nutzungsrecht der Labels endet nach Ablauf dieser Zeit. Eine Weiterverwendung der Labels nach Vertragsende ist weder zur Kennzeichnung noch in der Werbung zulässig, sofern sich die teilnehmenden Unternehmen nicht erneut im Rahmen der Klimainitiative zertifizieren lassen.


 
München, März 2023